§ 1 Gegenstand und Parteien
(1) Diese Lizenzbedingungen regeln den Umfang der Rechte des Kunden an der Anwendung „License Insights“, am PowerShell-Loader, an den Erhebungsskripten (PS1) und an der zugehörigen Dokumentation („Software“).
(2) Die Nutzungsrechte räumt ausschließlich die Bechtle-Comsoft GmbH, Bechtle Platz 1, 74172 Neckarsulm („Bechtle“), im Rahmen des mit dem Kunden geschlossenen Vertrags ein. Rechteinhaberin der Software ist die Bauer365 GmbH. Sie hat Bechtle zum Vertrieb und zur Einräumung von Nutzungsrechten berechtigt.
(3) Der Kunde erkennt diese Lizenzbedingungen durch Zustimmung im Rahmen des Einzelvertrags, nach der Anmeldung im Portal oder vor dem Skriptabruf an. Ansprechpartnerin für alle Fragen ist ausschließlich Bechtle.
§ 2 Umfang der Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit, längstens bis zum 31. August 2027, das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht,
- das Portal und das Dashboard über einen Browser zu nutzen,
- die Skripte abzurufen und in seiner eigenen Umgebung zur Erhebung der im Vertrag genannten eigenen Microsoft-365-Tenants auszuführen,
- die Ergebnisdateien und Auswertungen für eigene interne Zwecke zu verwenden, zu speichern und zu vervielfältigen.
(2) Der Kunde darf Beschäftigte sowie Dienstleister, die für ihn tätig sind, mit der Nutzung beauftragen. Er stellt sicher, dass diese Personen die Lizenzbedingungen einhalten.
(3) Die Skripte werden nicht dauerhaft überlassen. Sie dürfen nur für den jeweiligen Erhebungslauf verwendet und nicht dauerhaft gespeichert oder weitergegeben werden. Die Skripte enthalten zur Nachverfolgbarkeit Kennungen der License-Insights-Lizenz.
§ 3 Beschränkungen
(1) Soweit nicht gesetzlich zwingend erlaubt, ist dem Kunden untersagt,
- die Software Dritten zu überlassen, zu vermieten oder als Dienstleistung für Dritte zu betreiben, insbesondere Tenants Dritter damit zu analysieren,
- die Software zu bearbeiten, zu übersetzen oder zurückzuentwickeln,
- Lizenz-, Zugangs- und Schutzmechanismen zu umgehen oder Kennungen, Urheber- und Markenvermerke zu entfernen.
(2) Die Rechte des Kunden aus §§ 69d und 69e UrhG (insbesondere Sicherungskopie, Fehlerberichtigung, Herstellung der Interoperabilität) bleiben unberührt.
§ 4 Ende der Nutzungsrechte
(1) Die Nutzungsrechte enden mit dem Vertrag, spätestens mit dem Abschalttermin am 31. August 2027.
(2) Mit Ende der Nutzungsrechte löscht der Kunde gespeicherte Kopien der Skripte und entfernt die App-Registrierung aus seinem Tenant. Die Ergebnisdateien und Auswertungen darf der Kunde für eigene interne Zwecke weiterverwenden.
§ 5 Keine Ansprüche gegenüber der Bauer365 GmbH
(1) Diese Lizenzbedingungen begründen keine Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und der Bauer365 GmbH. Leistungs-, Gewährleistungs- und Haftungsfragen richten sich ausschließlich nach dem Vertrag zwischen dem Kunden und Bechtle und den AGB.
(2) Die Haftungsregelungen der AGB gelten auch zugunsten der Bauer365 GmbH (§ 8 Abs. 6 AGB).
§ 6 Schlussbestimmungen
Es gelten die Schlussbestimmungen der AGB (§ 14 AGB) entsprechend.