License Insights

Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

nach Art. 32 DSGVO für License Insights – Anlage 2 zum Auftragsverarbeitungsvertrag
Stand: 30. September 2026Version: 1.1Verantwortlich für die Umsetzung: Bechtle-Comsoft GmbH
Der technische Betrieb erfolgt durch die Bauer365 GmbH als Unterauftragsverarbeiterin auf einem virtuellen Server der dogado GmbH in Deutschland.

1. Grundsätze

  • Erhebung beim Kunden: Die Erhebung im Microsoft-365-Tenant läuft ausschließlich in der Umgebung des Kunden. Der Server hat keinen Zugang zum Tenant des Kunden.
  • Datenminimierung: Für Empfehlungsberechnung, Executive-Summary-Report und Auswertungen werden nur die benötigten Merkmale ohne Namen, Anmeldenamen und E-Mail-Adressen übertragen.
  • Entschlüsselung im Browser: Identifikationsdaten werden im Browser des Nutzers entschlüsselt; der Server prüft nur die Berechtigung. Ausnahme ist die vom Inhaber der License-Insights-Lizenz aktivierte interne Freigabe ohne Schlüssel.
  • Keine dauerhafte Speicherung von Tenant-Daten: Berechnungen erfolgen im Arbeitsspeicher. Ausnahmen und Speicherfristen sind in Anlage 1 zum AVV abschließend aufgeführt.

2. Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

BereichMaßnahmen
ZutrittskontrolleBetrieb ausschließlich in einem Rechenzentrum der dogado GmbH in Deutschland nach deren Zutrittskonzept; keine eigene Server-Hardware.
ZugangskontrolleAnmeldung nur mit zwei Faktoren (Passkey oder Passwort und Einmalcode); Passwörter ausschließlich als Hash-Wert nach dem Stand der Technik; Sperre bei wiederholten Fehlversuchen; kurzlebige, signierte und widerrufbare Sitzungen; Serverzugang nur für namentlich bestimmte Administratoren der Bauer365 GmbH.
ZugriffskontrolleRollenkonzept mit serverseitiger Prüfung jeder Anfrage; Entschlüsselung personenbezogener Daten im Browser des Nutzers, freigegeben erst nach serverseitiger Prüfung von Sitzung und License-Insights-Lizenz; gespeicherte Geheimnisse verschlüsselt (AES-256-GCM); Sicherheits-Header und Content-Security-Policy; keine Einbindung externer Ressourcen.
TrennungskontrolleMandantentrennung in Datenbank und Dateisystem; Sitzungen sind an den Mandanten gebunden.
PseudonymisierungBerechnungsdaten ohne Identifikationsmerkmale; Verknüpfung mit Anzeigedaten nur über eine laufende Nummer.

3. Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

BereichMaßnahmen
WeitergabekontrolleÜbertragung ausschließlich verschlüsselt (HTTPS/TLS, HSTS); Datenbank nicht aus dem Internet erreichbar; keine Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte oder in Drittländer.
EingabekontrolleProtokollierung sicherheitsrelevanter Ereignisse mit Zeitpunkt, handelnder Person und IP-Adresse; Kennwörter und Geheimnisse werden in Protokollen nicht gespeichert.

4. Verfügbarkeit, Belastbarkeit und Wiederherstellbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b und c DSGVO)

  • Containerbetrieb mit Zustandsüberwachung und automatischem Neustart; schreibgeschütztes Anwendungsdateisystem.
  • Begrenzung von Anfragen und Anfragegrößen zum Schutz vor Überlastung.
  • Datensicherung vor jeder Änderung an Software oder Datenbank; Rückkehr zu früheren Softwareständen über versionierte Container-Images.
  • Die Ergebnisdateien der Erhebung verbleiben beim Kunden; ein Serverausfall führt nicht zum Verlust der Erhebungsdaten.

5. Löschung

Automatische, zeitgesteuerte Löschroutinen setzen die Fristen um, die in der Datenschutzerklärung (Abschnitt 5) und in Anlage 1 zum AVV festgelegt sind.

6. Überprüfung, Bewertung und Evaluierung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO)

  • Überprüfung der Maßnahmen bei sicherheitsrelevanten Änderungen, mindestens jährlich.
  • Prüfung der eingesetzten Softwarebibliotheken auf bekannte Schwachstellen; automatisierte Funktionsprüfungen nach Bereitstellungen.
  • Sicherheitsrelevante Fehler werden auch im Auslaufbetrieb vorrangig behoben.

7. Organisatorische Maßnahmen

  • Alle Personen mit Zugriff auf den Dienst oder den Server sind schriftlich zur Vertraulichkeit verpflichtet; der Kreis der Administratoren ist auf das erforderliche Minimum beschränkt.
  • Unterauftragsverarbeiter werden nur mit einem Vertrag nach Art. 28 DSGVO eingesetzt.
  • Anfragen und Meldungen laufen ausschließlich über Bechtle; Datenschutzverletzungen werden intern unverzüglich an Bechtle gemeldet (§ 8 AVV).

8. Maßnahmen in der Verantwortung des Kunden

  • Schutz des Geräts, auf dem das PS1 ausgeführt wird, und der dort erzeugten Dateien (Ergebnis-, Konfigurations- und Zertifikatsdatei),
  • Prüfung, Freigabe und spätere Entfernung der im Tenant angelegten App-Registrierung, Berechtigungen und Rollen,
  • Geheimhaltung von License-Insights-Lizenzschlüssel und Zugangsdaten.